Ich berate und vertrete Unternehmen, deren Inhaber und Leitungsorgane sowie Privatpersonen in allen Fragen des Bankrechts. Die Beziehungen zwischen Kunde und Bank sind vielfältig. Hierzu zählen u.a. die unterschiedlichen Vertragsverhältnisse, die bankrechtliche Vertragsgestaltung, die Bestellung von Kreditsicherheiten sowie Kündigungsrechte und die (zwangsweise) Verwertung von gestellten Sicherheiten, z. B. die Verwertung der als Sicherheit bestellten Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung.
Weitere Fragen stellen sich im Bereich der Spareinlagen, hier aktuell bei der Verzinsung von Prämiensparverträgen (siehe hierzu unter der Rubrik Aktuelles).