Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 09.07.2024 über den Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen entschieden.
Prämiensparverträge oder Banksparpläne beinhalten bei der Verzinsung regelmäßig zwei Komponenten: einen variablen Grundzins und eine feste, von dem jeweiligen Sparjahr abhängige Prämie.
Gegenstand der o.g. Entscheidungen waren Prämiensparverträge, in denen bei Abschluss der Sparverträge keine wirksame Zinsänderungsregelung bezüglich des variablen Zinssatzes getroffen wurde (etwa durch Formulierungen wie „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit … % verzinst“ oder „Die Sparkasse zahlt neben dem variablen Zins, z. Zt. ...% p.a., am Ende eines Spar-/Kalenderjahres ...“). Diese intransparente Regelung hat der BGH als unwirksam eingestuft. Die hierdurch entstehende Regelungslücke ist durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen.
Hier bestätigte der BGH den von dem OLG Dresden sowie dem OLG Naumburg für die variable Verzinsung der Sparverträge herangezogenen Referenzzins.
Der BGH führt in seiner Pressemitteilung vom 09.07.2024 aus, dass die von den Oberlandesgerichten als Referenzzins herangezogenen Umlaufsrenditen inländischer Bundeswertpapiere mit Restlaufzeiten von über 8 bis 15 Jahre den Anforderungen genügen, die im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung an einen Referenzzins für die variable Verzinsung der Sparverträge zu stellen sind. Demnach ist die Zinsanpassung für Kunden nun auf der Grundlage der Umlaufsrenditen börsennotierter Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von über 8 bis 15 Jahren (Zeitreihe der Deutschen Bundesbank mit der ehemaligen Kennung WU9554) vorzunehmen.
Damit dürfte die Streitfrage nach dem bei der Zinsberechnung anzuwendenden Referenzzins geklärt sein. Die Frage, ob für Ihren Sparvertrag möglicherweise zu wenig Zinsen gezahlt wurden und ein Nachforderungsanspruch gegenüber Ihrer Bank besteht, hängt von der konkreten Ausgestaltung Ihres Vertrages ab.
Die konkreten Umstände sind in jedem Einzelfall zu prüfen. Die Handlungsoptionen sowie Erfolgsaussichten erörtern wir offen und ergebnisorientiert.